Sie möchten die Vorteile einer Photovoltaikanlage in Ihrer Wohnung nutzen? In diesem Fall planen Sie eine sogenannte „bauliche Veränderung“. Hierbei muss berücksichtigt werden, dass bei der Installation einer Solaranlage alle Parteien betroffen sein werden – und das in einem nicht unerheblichen Maße. Das bedeutet, dass die Mehrheit der Wohnungseigentümer zustimmen muss. Immerhin fließt der auf diese Weise produzierte Strom durch das Netz der Anlage. Plus: Es werden auch bauliche Veränderungen am Haus vorgenommen. Die meisten Solaranalgen werden auf dem Dach installiert. Hieraus ergibt sich auch eine optische Veränderung.
Kurz: Sie sind nicht dazu berechtigt, als Eigentümer einer Wohnung allein zu entscheiden, dass eine Photovoltaikanlage auf dem Dach installiert werden soll. Die Eigentümerversammlung muss Ihrem Vorhaben zustimmen, damit es in die Tat umgesetzt werden kann.
Glücklicherweise lassen sich Vorhaben dieser Art mittlerweile jedoch einfacher als noch vor einigen Jahren realisieren… vor allem dann, wenn ein gewisser Nachhaltigkeitsanspruch erfüllt wird. Zusammengefasst: Diejenigen, die dem „Projekt“ zustimmen, tragen dafür auch die Kosten. Wenn mit mehr als 2/3 der Stimmen (mit Eigentumsanteilen von mehr als 50 Prozent) zugestimmt wird, müssen die Kosten von allen Miteigentümern übernommen werden.
Wie so oft gibt es jedoch auch hier Ausnahmen. Und zwar dann, wenn es zu übermäßigen Benachteiligungen von Eigentümern kommt oder die Wohnanlage umfassend umgestaltet werden muss.