Mit der Neufassung EEG 2023 lohnen sich Photovoltaik-Anlagen besonders

Photovoltaik Förderung

Ab 2023 wird EEG sich die Einspeisevergütung ändern.

Wollen Sie sich eine Photovoltaikanlagen zulegen? Für private Haushalte wird sich das ab 2023 noch mehr lohnen. Ab dem 01.01.2023 gelten die Regelungen eines überarbeiteten Gesetzes zur Photovoltaik Einspeisevergütung. Wir erklären Ihnen in diesem Beitrag, wie Sie mehr als doppelt so viel Geld für die Einspeisung von Solarstrom ins Netz bekommen können.

In diesem Artikel stellen wir die neuen EEG-Regelungen vor, die für Betreiber:innen wichtig sind, die eine typische Photovoltaik-Anlagen für private Haushalt zwischen rund 5 und 15 Kilowatt Leistung (kWp) haben oder errichten möchten.

Was sind die neuen Regelungen vom Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023?

Seit über 20 Jahren ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) bestehend und regelt die Einspeisung von Strom aus regenerativen Quellen in die öffentlichen Stromnetze. Jede Photovoltaik-Anlage mit Netzanschluss unterliegt dabei den Regelungen und Vorgaben des EEG und kann von einer Fördervergütung profitieren. So soll die Energiewende hin zu mehr Solarstromversorgung gefördert werden.

Eine kurze Zusammenfassung über die wichtigsten EEG 2023

  • Die neuen Regelungen EEG werden erst zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Inzwischen hat auch die EU-Kommission die Regelungen freigegeben.
  • Die Neufassung des EEG 2023 enthält einige Vereinfachungen für Betreiber:innen, die Strom nicht nur verbrauchen, sondern auch selbst erzeugen.
  • Bessere Vergütungssätze der Einspeisung. Die neuen Vergütungssätze gelten auch schon für die Photovoltaik-Anlagen, die nach dem 22. Juli 2022 in Betrieb genommen werden.
  • Als Betreiber:innen können Sie die Solarmodule nicht auf dem Hausdach installieren, sie dürfen sie ersatzweise im Garten oder Garage aufgestellt werden. Dort werden sie ebenfalls gefördert.

Maximale Erzeugung für neue Photovoltaik-Anlagen möglich

Die Regelung, dass nur maximal 70 % der PV-Nennleistung in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden dürfen,  schafft neue Anlagen mit einer Leistung zwischen 7-25 kWp komplett ab. Das bedeutet, dass für neue PV-Anlagen, die ab dem 1. Januar 2023 in Betrieb genommen werden, die früheren technischen Vorgaben nicht mehr gültig sind.

Jedoch müssen die bereits bestehenden Anlagen zwischen 7 und 25 kWp die Wirkleistungsbegrenzung beibehalten.

Vereinfachungen für bestehende Photovoltaik-Anlagen

Durch die vollständige Streichung der EEG-Umlage kann der Erzeugungszähler bei einigen bestehenden PV-Anlagen ab dem Jahr 2023 entfallen. Erzeugungszähler, die vom Netzbetreiber angemietet wurden, können aber voraussichtlich ausgebaut werden. Die Abrechnung beim Stromverkauf wird durch den Wegfall der EEG-Umlage deutlich vereinfacht.

Ein weiterer Punkt: bei Neuanlagen bis zu 30 kWp ist es nicht mehr nötig, dass während der Inbetriebnahme der Netzbetreiber selbst anwesend ist. Es reicht aus, wenn ein Elektroinstallateur die Arbeit übernehmen kann. Das macht die Inbetriebnahme und den Netzanschluss kleinerer Solaranlagen deutlich einfacher und unkomplizierter.

Neue und höhere Vergütungssätze – egal ob Volleinspeisung oder Teileinspeisung

Aktuell erhalten Sie rund 6 Cent pro Kilowattstunde, die Sie ins öffentliche Netz einspeisen. Kaufen Sie Strom dazu, zahlen Sie allerdings oft mehr als 30 Cent pro KWh.

Seit dem 30. Juli 2022 gelten neue Vergütungssätze für Solaranlagen, die seitdem in Betrieb genommen werden. Unterschieden wird hierbei zwischen der Volleinspeisung und der Teileinspeisung: Volleinspeisung heißt, dass die die gesamte erzeugte Energie eingespeist und nicht für den Eigenbedarf genutzt wird. Teileinspeisung bedeutet, dass nur ein Teil des erzeugten Stroms ins öffentliche Stromnetz eingespeist und der Strom teilweise für den Eigenverbrauch selbst genutzt wird.

Photovoltaik-Anlagen mit Volleinspeisung erhalten einen vergleichsweise noch höheren Vergütungssatz. Bei der Volleinspeisung bekommen Sie dann eine Vergütung von bis zu 13 Cent pro kWh. Sie können zwischen Voll- und Teileinspeisung jedes Jahr neu entscheiden.

Als Vergütungssätze können Sie hier kalkulieren:

  1. Eine Solaranlage bis zu 10 kWp groß erhält der Betreiber bei Teileinspeisung 8,2 Cent pro kWh. Bei Volleinspeisung erhält er 13,0 Cent pro kWh.
  2. Falls die Photovoltaik-Anlage zwischen 10 und 40 kWp groß ist, erhält der Anlagenteil 8,2 Cent auf die ersten zehn pro Kilowattstunde. Dann 7,1 Cent pro kWh für die verbleibenden.
  • Beispiel Teileinspeisung:

Bei einer 20 kWp PV-Anlage mit Teileinspeisung erhält der Betreiber für die ersten 10 kWp 8,2 Cent und für die verbleibenden 10 kWp 7,1 Cent pro kWh, im Durchschnitt also 7,65 Cent pro Kilowattstunde.

  • Beispiel Volleinspeisung:

Bei einer 20 kWp-Anlage mit Volleinspeisung erhält der Betreiber dann für die ersten 10 kWp 13,0 Cent, für die verbleibenden 10 kWp 10,9 Cent, also im Durchschnitt 11,95 Cent pro Kilowattstunde.

bis 10 kWp 10-40 kWp
Teileinspeisung 8,2 Cent 8,2 Cent auf die ersten zehn kWp, dann 7,1 Cent
Volleinspeisung 13 Cent 13 Cent auf die ersten zehn kWp, dann 10,9 Cent

Anmerkung:

Als Betreiber:innen profitieren Sie nur von den neuen Preisen, wenn Sie Ihr Solarmodul ab dem 30.07.2022 in Betrieb genommen haben. Die PV-Anlagen, die vor dem 30. Juli 2022 in Betrieb genommen wurden, bleiben bei den bisherigen Vergütungssätzen.

Photovoltaik-Anlagen im Garten oder auf der Garage?

Ist das Dach Ihres Hauses nicht für eine Solaranlage geeignet? Denken Sie über Ihren Garten und die Garage nach! Mit der Neufassung des EEG werden erstmals dort auch Solaranlagen berücksichtigt, die nicht auf dem eigenen Hausdach angebracht werden, sondern an anderen Stellen, zum Beispiel im Garten oder auf der Garage. Die Voraussetzung ist allerdings ein Nachweis, dass das Hausdach nicht für die Installation der Photovoltaikanlage geeignet ist.

Befreiung von der Einkommens- und Umsatzsteuer

Ab 2023 werden größeren PV-Anlagen mit einer Leistung bis 30 kWp sowohl von der Einkommenssteuer als auch von der Umsatzsteuer befreit. Bisher galt die Befreiung nur für PV-Anlagen bis 10 kWp. Das bedeutet, dass die Einkommens- und Umsatzsteuer für nahezu alle Solaranlagen auf den Dächern von Privathäusern entfällt.

Schon aktuell sind PV-Fachleute auf lange Zeit ausgebucht. Wir schlagen vor, dass Sie Ihr Photovoltaik-Projekt daher am besten langfristig planen. Bitte denken Sie daran, die Vorteile des EEG 2023 für Ihre persönliche Energiewende zu nutzen und besprechen Sie mit uns, wie Sie die Förderung am besten für die Planung und Installation Ihrer PV-Anlage nutzen können. Wir planen gemeinsam mit Ihnen eine Solaranlage, die Ihren Vorstellungen am besten entspricht. Jetzt ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch mit den Experten von PAX Solar vereinbaren.

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