Um die im Klimaschutzgesetz Baden Württemberg festgelegten Emissionsminderungsziele zu erreichen, soll der Energieverbrauch des Landes halbiert und der verbleibende Energiebedarf zu 80 % durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Voraussichtlich werden bis zum Jahr 2030 in Baden-Württemberg 428 Megawatt an Photovoltaikanlagen in Betrieb sein.
Wir haben die wichtigsten Informationen über die Förderprogramme in Baden-Württemberg für Sie zusammengefasst, um Sie beim Kauf Ihrer Photovoltaikanlage bestens unterstützen zu können.
Welche Förderungen gibt es in Baden-Wüttemberg?
- Förderung netzdienlicher Photovoltaik-Batteriespeicher
- BW-e-Solar-Gutschein
- Stuttgarter Solaroffensive
Förderung netzdienlicher Photovoltaik-Batteriespeicher im Detail
Die Förderung von Batteriespeichern, die bei einer neuen Photovoltaikanlage installiert wurden, soll durch das Förderprogramm „Netzdienliche Batteriespeicher“ ablaufen. Das Förderprogramm „Netzdienliche Batteriespeicher“ enthält insgesamt 10 Millionen Euro an Fördermitteln für die Jahre 2021 und 2022 und wurde am 01. März 2021 neu gestartet. Die L-Bank (Staatsbank für Baden-Württemberg) stellt hierbei die finanziellen Mittel für das Förderprogramm. Bei ihr werden zudem auch die Anträge für die Förderung gestellt. Die Laufzeit des Förderprogramms dauert vom 01. April 2021 bis zum 31. Dezember 2021 an.
Durch einen geringeren Energieverbrauch und den stärkeren Einsatz von erneuerbaren Energien, möchte Baden-Württemberg seinen Ausstoß von Treibhausgas-Emissionen in den nächsten Jahrzehnten deutlich senken. Das Programm fördert stationäre, netzdienliche elektrische Batteriespeicher in Verbindung mit einer neu errichteten Photovoltaikanlage, um damit die Installationen von mehr Photovoltaikanlagen und eine stärkere Entlastung der Verteilernetzte zu fördern.
Was können Sie finanzieren?
- Eine neue und an das Verteilernetzt angeschlossene Photovoltaikanlage in Verbindung mit einem stationären, netzdienlichen Batteriespeicher
- Für jede Photovoltaikanlage ein auf eine feste Anzahl begrenztes System an förderfähigen Batteriespeichern
BW-e-Solar-Gutschein im Detail
Ab dem 01. Dezember 2021 erhalten Sie ein Fördergeld in Höhe von bis zu 1000 Euro beim Kauf oder Leasing eines Elektrofahrzeuges, wenn Sie bereits eine Photovoltaik-Anlage in Betrieb haben. Außerdem erhalten Sie ein Fördergeld in Höhe von bis zu 500 Euro für die Installation einer Wallbox, falls diese mehr als 500 Euro kostet und gemeinsam mit dem genannten Elektrofahrzeug angeschafft wurde.
Der BW-e-Solar-Gutschein soll nach dem Ministerium für Verkehr als ein Anreiz gesehen werden, sich für die Anschaffung eines PKWs oder Leichtkraftfahrzeuges mit Elektroantrieb zu entscheiden. Diese sollen anschließend (bilanziell) aus zusätzlicher regenerativer Stromversorgung geladen werden.
Was können Sie finanzieren?
- Die Unterhaltungs-und Betriebskosten der neuen Erstzulassung von vollelektronischen Elektrofahrzeugen mit Elektro- oder Brennstoffzellenantrieb werden bis 160 kW gemäß § 2 Nr. 2 und Nr. 4 EmoG gefördert. Dabei können die Fahrzeuge PKW, vierrädrige (Leicht-)Kraftfahrzeuge, leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t; siehe unter EG-Fahrzeugklassen L6e und L7e, M1 und N1 gefördert werden.
- Falls die Beschaffungskosten einer Wallbox mindestens 500 Euro betragen und diese gemeinsam mit einem Fahrzeug angeschafft wurde, wird die Anschaffung und Installation dieser Wallbox gefördert. Voraussetzung ist, dass die Wallbox über Ihre Photovoltaikanlage versorgt werden muss.
- Die Fahrzeuge müssen dabei eine Zulassung von mindestens 3 Jahren oder entsprechend der Leasingdauer des Fahrzeuges in Baden-Württemberg besitzen und ebenfalls zum Großteil dort verkehren.
- Der Betrieb der optionale geförderten Ladeinfrastruktur muss ab Fertigstellung an dem im Antrag festgelegten Ort für mindestens 3 Jahre in Baden-Württemberg ablaufen.
- Die Förderung beträgt in der Regel maximal 100 Fahrzeuge pro Jahr.
Stuttgarter Solaroffensive im Detail
Die Stadt Stuttgart bezuschusst im Jahr 2022 und 2023 den Bau von Photovoltaikanlagen und Stromspeichern mit der Solaroffensive. Es werden hierbei Photovoltaikanlagen mit 350 €/kWp gefördert. Ein pauschaler Zuschuss von 100 Euro pro Anlage wird bei Mini-Photovoltaikanlagen (sogenannten Balkonmodulen) gewährt. Ein Förderung von 300 €/kWp gibt es pro Stromspeicher.
Was wird bezuschusst?
- Maßnahmen, die die Installation von Dach‐ und Fassaden‐Photovoltaikanlagen begleiten
- die Kosten pro Anschluss von steckerfertigen Photovoltaikanlagen (Balkonmodule)
- Stromspeicher, die gemeinsam mit neu gebauten Photovoltaikanlagen errichtet werden
- Die vorgelagerte Elektro‐Ladeinfrastruktur , die gemeinsam mit Photovoltaik errichtet werden
Kombiniert mit der gesetzlichen Einspeisevergütung, zinsgünstigen Krediten (z.B. KfW) und Zuschüssen von Energieversorgern, erleichtert Ihnen dies den Weg zur Photovoltaikanlage.
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