Photovoltaikspeicher Förderung in Bayern 2022

Photovoltaik Förderung

Welche Förderungen gibt es in Bayern?

  • Das 10.000 Häuser-Förderprogramm (eingestellt seit April 2022)
  • Gesetzliche Einspeisevergütung
  • Zinsgünstige Kredite (z.B. KfW)
  • Zuschüsse von Energieversorgern

Mit dem ab dem Jahr 2019 gestarteten „10.000-Häuser-Förderprogramm“ fördert Bayern Photovoltaikanlagen für private Haushalte, für die Voranbringung der Wende hin zu nachhaltiger Energieversorgung.

Ursprünglich war das Programm in 2 Teile aufgeteilt:

  • „PV-Speicher-Programm“
  • „Energie System Haus“

Aufgrund der übermäßig hohen Nachfrage sind die finanziellen Mittel des Fondspools des „10.000 Häuser-Förderprogramms “ bereits erschöpft. Seit dem 22. April 2022 ist das Programm schließlich vollständig eingestellt worden. Der Grund dafür ist, die durch den Aufschwung der Installation von Solaranlagen hohe Nachfrage, die seit Beginn des russisch-ukrainischen Kriegs entstanden ist.

Sie wohnen derzeit in Bayern und überlegen noch, auf Solarstrom umzusteigen? Oder sind Sie bereits der stolze Besitzer einer Photovoltaikanlage und möchten diese Anlage vergrößern? Wir zeigen Ihnen, wie Sie von den aktuellen PV-Fördermöglichkeiten profitieren können.

Hinweis: Wie bereits erwähnt wurde, ist das Programm derzeit schon vollständig eingestellt worden. Diese Anleitung dient daher nur zu Informationszwecken und zur Orientierung, sofern zukünftig wieder Fördermittel zur Verfügung stehen sollten.

Voraussetzung für die Förderung – Eine Übersicht

  • Die Erst – oder Erweiterungsinstallation der Photovoltaikanlage
  • Eine nutzbare Mindestspeicherkapazität von 5 kWh
  • Eine Batterieschnittstelle zur Kommunikation und Fernsteuerung
  • Ein intelligentes Energiemanagementsystem
  • Ein Speichersystem mit einer Zeitwertersatzgarantie von mehr als 10 Jahren

Förderberechtigt sind natürlich Personen beziehungsweise private Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern, die eine Installation einer Solaranlage gemeinsam mit einem Speichersystem planen. Ebenfalls förderfähig sind dabei die Kosten für die Planung und Beratung vor dem Kauf eines Speichersystems.

Die Grundförderung beträgt 500 € bei einer Mindestspeicherkapazität von 5 kWh (statt vorher 3 kWh). Für jede weitere Kilowattstunde Kapazität erhält der Antragsteller zusätzliche 75 € (statt vorher 100 €). Die maximale Speicherkapazität beträgt somit 20 kWh (und damit bei 1,125 €). Zudem erfolgt auch die Unterstützung von neu-installierten Ladestationen/Wallbox durch einen Zuschuss in Höhe von 200 €. Die Speicherförderung kann auch mit bereits bestehenden Programmen kombiniert werden.

Es ist jedoch sehr wichtig, den Online-Antrag vor Beginn des Vorhabens zu stellen! Die Projekte, die bereits begonnen oder abgeschlossen wurden, können nämlich nicht mehr rückwirkend gefördert werden. Die Antragsunterlagen in Papierform müssen spätestens 2 Monate nach Stellung des Online-Antrags eingereicht werden.

Um die volle Förderung zu erhalten, muss eine Photovoltaikanlage mit einer Nennleistung im Verhältnis von mindesten 1:1 installiert werden, aus dem Grund, dass der Speicher nur gering gefördert wird, wenn die Kapazität des Speichers höher als die Leistung der Photovoltaikanlage ist.

Interesse an Photovoltaikanlagen?

Fragen Sie jetzt mit wenigen Klicks Ihr individuelles Angebot an.
Wir melden uns schnellmöglich bei Ihnen – unverbindlich und kostenlos.

Meistgelesene Artikel

Das könnte Sie auch interessieren